Robotergesetz (KI-Gesetz)
formuliert von dem amerikanischen Biochemiker und Science-Fiction-Autor Professor Isaac Asimov.
- Asimov geht davon aus, daß der Mensch zu seinem Schutz seinen Robotern Gesetze oder Prinzipien eingeben muß, gegen die kein Roboter verstoßen kann, ohne seine eigene Existenz auszulöschen.
Diese Gesetze sind voll gültig für alle Arten von Androiden, Dienstleistungsrobotern, Roboter, Organische Intelligenz (Ori)
Aus zweckdienlichen Gründen jedoch für Kampfroboter, MECCs mit erheblichen Einschränkungen. Selbstverständlich gelten für Kampfroboter alle drei Gesetze, solange es sich um den Umgang mit Menschen bzw. intelligenten Lebewesen handelt, die in der Programmierung als „Freund“ definiert sind. Für als „Feind' definierte Aggressoren entfällt der Schutz! des 1. und 2. Gesetzes.
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§0 |
Ein Roboter darf die Menschheit nicht verletzen oder durch Passivität zulassen, dass die Menschheit zu Schaden kommt. |
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§1 |
Ein Roboter darf keinen Menschen verletzen oder durch Untätigkeit zu Schaden kommen lassen, außer er verstieße damit gegen §0. |
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§2 |
Ein Roboter muss den Befehlen der Menschen gehorchen – es sei denn, solche Befehle stehen im Widerspruch zu §0 oder zu §1. |
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§3 |
Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange dieses sein Handeln nicht §0, §1 oder §2 widerspricht. |