Halten Sie die Schadensangaben so gering wie möglich. Nur so können wir die Versicherungssätze niedrig halten. Bei Schadensmeldungen immer die Versicherungsnummer mit angeben. Die Zahlungen der Versicherung werden auf Ihr Konto gutgeschrieben. Eine
Barauszahlung ist nicht möglich. Bei größeren Schäden ein Foto bzw. ein Protokoll mit beisenden. Durch Rückfragen verzögert sich die Abhandlung der Versicherungsfalles. Die Versicherung kann 4 Wochen vor Monatsende gekündigt werden. Eine Rückzahlung der bis dahin eingezahlten Beiträge ist nicht möglich. Die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Jahr.
Kündigungsgrund-Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz besteht nur wenn die Versicherung bezahlt ist. Wurde die Versicherung im Schadensmonat nicht bezahlt, sind wir die IMOGENA nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Sollten Sie mehr als zweimal in Verzug geraten, können wir die IMOGENA die Versicherung kündigen.
PS. Nutzen Sie den Vorteil der jährlichen Vorauszahlung. Sie können Ihre Zahlung nicht vergessen und sparen 2 %.
|